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Bei Schränken mit Flügeltüren darf die Höhe bis zur obersten Ablage maximal das 4-fache der Schranktiefe betragen.
Der oberer Teil des Gehäuses ist durch zwei Seitentüren und eine vordere Flügeltüre komfortabel zugänglich, um die alltägliche Arbeit und Erweiterungen leicht vornehmen zu können.