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Die anfragende Grammer-Gesellschaft ist im Lastenheft stets mit Auftraggeber bezeichnet.
In der Ausführungsphase, also nach Beauftragung, ist dann das Auftrags-Lastenheft alleinige Vertragsgrundlage.
Der Bieter/Auftragnehmer ist im Ausschreibungs-Lastenheft und im Auftrags-Lastenheft stets mit Auftragnehmer bezeichnet.